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Neues zu Beiträgen für Kinderbetreuung in Kitas und Kindertagespflege

Erhebung nur zur Hälfte

4. Juni 2020 Kinder, Jugend und Familie

Wir freuen uns, die Beiträge für die Mittagsverpflegung von Kindern der cse-Kindertagesstätten, die ab dem 8. Juni wieder die Kitas besuchen, im Juni nur zur Hälfte berechnen zu können. 

Im Juni und Juli wird gemäß Empfehlung des Landes NRW nur die Hälfte des Beitrags für die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege erhoben.

Die trotz des Mitte März in Kraft getretenen Betretungsverbots voll erhobenen Essensbeiträge für März gleichen wir mit dem halben Juni-Beitrag wieder aus. Der Einzug des Essensgeldes für Juni erfolgt mit dem Juli-Beitrag.

Das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Empfehlung gegeben, für die Monate Juni und Juli nur die Hälfte des Beitrags für die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege zu erheben. Um das Verfahren schneller und unbürokratischer umzusetzen, wird die Verwaltung der Stadt Essen die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli erheben, statt die monatlichen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli um jeweils die Hälfte zu reduzieren.

Bei Fragen und zur weiteren Abstimmung wenden Sie sich gerne weiterhin vertrauensvoll an Ihre Kita-Leitung und Kindertagespflegeperson.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!