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Caritas macht Klima in der Soforthilfe

Im Juli 2021 kam es nach anhaltendem Starkregen zu einer der größten Flutkatastrophen Deutschlands. Auch in der Stadt Essen waren viele Menschen vom Starkregen und den Überflutungen betroffen. Besonders betroffen waren die Bewohner der Stadtteile Kettwig, Kupferdreh, Steele und Werden. Die Auswirkungen dieser Überschwemmungen sind bis heute spürbar und der Wiederaufbau wird teils noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auch der Großbrand im Februar 2022 in Essen Mitte und der Starkregen im August 2023 in den nördlichen Stadtgebieten brachte viele Essener:innen in seelische und finanzielle Notlagen.

Der Caritasverband für die Stadt Essen e.V. als großer Wohlfahrtsverband bietet Betroffenen in diesen Situationen Unterstützung an.

Aufbauhilfen Land NRW

Über das Land NRW können Aufbauhilfen beantragt werden.

Bei der Antragstellung leistet die Caritas der Stadt Essen Hilfestellung und steht beratend zur Seite.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Essener Bürger:innen

Bei allen umweltbedingten Krisensituationen steht die Caritas beratend zur Seite und leistet Einzelfallhilfe, u.a. bei den diversen Antragstellungen.

Soforthilfe: Im akut eingetretenen Schadensfall

Im Fall von neu eingetretenen, umweltbedingten Krisen ist es möglich, unbürokratische Soforthilfen beantragen zu können.

Diese finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, dass dringend benötigter Bedarf wie z.B. Kleidung und Dinge des alltäglichen Gebrauchs organisiert und bezahlt werden kann.

Im Nachgang zur Hochwasserlage 2021 ist es im Rahmen der Fluthilfe weiterhin möglich, Unterstützung zu beantragen. 

Diese Unterstützung bezieht sich konkret auf die Haushaltsbeihilfen und die Wiederaufbauhilfen.

Haushaltsbeihilfen: Zur Wiederbeschaffung des Hausrats 
Nach den Soforthilfen können Haushaltsbeihilfen beantragt werden, um beispielsweise beschädigte Haushaltsgegenstände wiederzubeschaffen.

Es ist ausreichend, dass die erlittenen Schäden durch eigene Dokumentation nachgewiesen und somit glaubhaft gemacht werden. Hierzu reicht es in der Regel aus, dass beispielsweise Fotos vom Schaden, eine Beschreibung der in Verlust geratenen resp. beschädigten Gegenstände, Schriftverkehr mit der Versicherung oder ähnliches dem Antrag beigefügt werden, um die Zusatzunterstützung pro Haushalt zu erhalten. Alte Kaufbelege werden für die Auszahlung nicht benötigt.

Die Mittelvergabe muss der sozialen und wirtschaftlichen Situation der betroffe­nen Personen bzw. Haushalte in angemessener Weise Rechnung tragen und den tat­sächlichen Bedarf in Abhängigkeit von der Schadenshöhe berücksichtigen.
Die Mittel werden nachrangig zu Versicherungsleistungen, staatlichen Leistungen und Leistungen Dritter gewährt.

Wiederaufbauhilfe: Zur Wiederherstellung des Wohnraumes
Zuwendungsempfänger sind die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Gebäudes oder Wohnung, bei mehreren Eigentümern ist es der einzelne Eigentümer mit seinem jeweiligen Anteil.

Art und Umfang des Schadens sind vom Antragsteller darzulegen. Basis jedweder Entscheidung ist der Zuwendungsbescheid Wiederaufbauhilfe der NRW Bank. Die Wiederaufbauhilfe ist ausgeschlossen, sofern der Schaden durch Versicherungsleistungen, staatliche oder öffentliche Förderungen sowie sonstigen zweckgebundene Zuwendungen oder Spenden abgedeckt ist.

Staatliche Fördermöglichkeiten sowie Versicherungsleistungen sind vom Antragsteller grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen.