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Jugendgerichtshilfe

In der Jugendgerichtshilfe arbeiten Sozialarbeiter*innen. Sie beraten junge Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, und deren Erziehungsberechtigte. Sie erklären den Ablauf des Gerichtsverfahrens und beantworten Fragen zum Verfahren und zu möglichen Konsequenzen. 

Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im jugendgerichtlichen Verfahren ist eine gesetzliche Aufgabe. Die Beratung ist kostenlos. Sie bezieht sich auf Jugendliche im Alter von 14 -18 Jahren und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zur Tatzeit.

Im Beratungsgespräch macht sich die Jugendgerichtshilfe ein Bild von den Lebensbedingungen und der individuellen Entwicklung der Beschuldigten. Sie legt ihre Einschätzung dem Gericht gegenüber in einem Bericht dar und gibt eine Empfehlung bezüglich zu verhängenden Maßnahmen ab. Dabei steht sie den jungen Menschen zur Seite, übernimmt dabei aber keine anwaltliche Funktion. Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen, den die Jugendgerichtshilfe in das Verfahren einbringt.

Die Jugendgerichtshilfe ist in der Gerichtsverhandlung anwesend. Nach der Verhandlung begleitet und überwacht sie Weisungen und Auflagen des Gerichts.

Unsere Jugendgerichtshilfe begleitet junge Menschen bis zum Abschluss ihres Strafverfahrens.

 

Strafanzeige – wie geht es weiter?

Gegen mich liegt eine Anzeige zur Strafverfolgung vor. Ich habe Anspruch auf Beratung und Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe. Meine Teilnahme ist freiwillig.

  • Bin ich vorbestraft?
  • Wer erfährt davon?

Zu diesen Fragen und weiteren um das Verfahren und mögliche Konsequenzen berät mich die Jugendgerichtshilfe. 

Die Jugendgerichtshilfe spricht mit mir

  • um mich zu informieren und meine Fragen zu beantworten
  • um mich und meine Lebenssituation kennenzulernen

Sie berichtet dem Gericht

  • welchen Eindruck sie von meiner persönlichen Entwicklung hat
  • und gibt eine Empfehlung zu Maßnahmen für eine mögliche gerichtliche Entscheidung ab

Die Jugendgerichtshilfe der Caritas-SkF-Essen gGmbH arbeitet mit den verschiedensten Institutionen und Beratungsstellen zusammen und kann entsprechende Unterstützungsangebote erschließen. 

Rückfragen können gerne an die auf der Homepage genannten Mitarbeitenden gerichtet werden.

Kontakt
Jugendgerichtshilfe
Marienstraße 86
45307 Essen

jgh@cse.ruhr

Erreichbarkeit: montags bis freitags von 9:30h bis 16:00h


Kontakt Ansprechpartner/-in

I. Salmen
Jugendgerichtshilfe

0201 319375-522
Isabel.Salmen@cse.ruhr




Thomas Rüth
Abteilungsleitung ambulante Jugendhilfe, Kriminalprävention und Quartierentwicklung

0201-319375-503 oder 0157-83020750
thomas.rueth@cse.ruhr


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