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Lernförderung

Unsere Lernförderung richtet sich an Schüler/innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schulformen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben. Die Lernförderangebote der cse finden derzeit an rund 30 Schulstandorten in den Stadtbezirken I (Stadtmitte), VII (Steele, Kray) und VIII (Überruhr, Burgaltendorf) statt. Schüler/innen werden dort wöchentlich fortlaufend in Kleingruppen von unseren Förderkräften unterstützt. 

Unsere Lernförderung richtet sich an Schüler/innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schulformen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben. Die Lernförderangebote der cse finden derzeit an rund 30 Schulstandorten in den Stadtbezirken I (Stadtmitte), VII (Steele, Kray) und VIII (Überruhr, Burgaltendorf) statt. Schüler/innen werden dort wöchentlich fortlaufend in Kleingruppen von unseren Förderkräften unterstützt. 

Auf Basis unserer Kernkompetenzen wollen wir als Anbieter vielfältiger Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände und Potentiale ganzheitlich wahrnehmen und fördern.

Methodisch vielfältig unterstützen wir daher die Schüler/innen u. a. dabei, soziale Kompetenzen aufzubauen, zu stärken und nachhaltig für den Lern- und Entwicklungsprozess nutzbar zu machen.

Das Bildungs- und Teilhabegesetz formuliert den Leistungsrahmen der `ergänzenden Lernförderung´. Die zuständige Klassenlehrerin / der Klassenlehrer definiert die individuellen Förderziele der Lernförderung für die Schülerin / den Schüler. Die Leistung selbst wird von den Eltern beim JobCenter Essen beantragt.

Unser grundsätzliches Ziel ist immer die Verbesserung der Bildungschancen der einzelnen Schüler/innen.

Kontakt
Lernförderung
An St. Ignatius 8
45128 Essen

0163 3750825
lernfoerderung@cse.ruhr

Erreichbarkeit: montags bis freitags von 9:00h bis 15:00h


Kontakt Ansprechpartner/-in
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