Unsere Lernförderung richtet sich an Schüler/innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schulformen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben. Die Lernförderangebote der cse finden derzeit an rund 30 Schulstandorten in den Stadtbezirken I (Stadtmitte), VII (Steele, Kray) und VIII (Überruhr, Burgaltendorf) statt. Schüler/innen werden dort wöchentlich fortlaufend in Kleingruppen von unseren Förderkräften unterstützt.
Unsere Lernförderung richtet sich an Schüler/innen an Grundschulen und weiterführenden Schulen aller Schulformen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes haben. Die Lernförderangebote der cse finden derzeit an rund 30 Schulstandorten in den Stadtbezirken I (Stadtmitte), VII (Steele, Kray) und VIII (Überruhr, Burgaltendorf) statt. Schüler/innen werden dort wöchentlich fortlaufend in Kleingruppen von unseren Förderkräften unterstützt.
Auf Basis unserer Kernkompetenzen wollen wir als Anbieter vielfältiger Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände und Potentiale ganzheitlich wahrnehmen und fördern.
Methodisch vielfältig unterstützen wir daher die Schüler/innen u. a. dabei, soziale Kompetenzen aufzubauen, zu stärken und nachhaltig für den Lern- und Entwicklungsprozess nutzbar zu machen.
Das Bildungs- und Teilhabegesetz formuliert den Leistungsrahmen der `ergänzenden Lernförderung´. Die zuständige Klassenlehrerin / der Klassenlehrer definiert die individuellen Förderziele der Lernförderung für die Schülerin / den Schüler. Die Leistung selbst wird von den Eltern beim JobCenter Essen beantragt.
Unser grundsätzliches Ziel ist immer die Verbesserung der Bildungschancen der einzelnen Schüler/innen.
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle unterstützt erwachsene Personen und Paare bei der Gestaltung ihrer Beziehungen, im Umgang mit Konflikten und bei der Bewältigung von Krisen. Sie hilft Müttern und Vätern bei der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung, auch bei Trennung und Scheidung.
Wir nehmen wieder Anfragen entgegen, da die Warteliste abgearbeitet ist (Stand 20. Juli 2026).
Eine telefonische Anmeldung ist von 9.30 bis 12.30 Uhr möglich (Tel. 0201 319375-600) oder per E-Mail: efl@cse.ruhr
Schwangerenberatung
AKTUELLES:
Eine persönliche Beratung zu den Öffnungszeiten (Mo-Do 8:30 – 16:30 Uhr, Fr 8:30-13:00 Uhr) findet statt - eine Anmeldung ist erforderlich: Tel. 0201 – 319375-600 oder per E-Mail schwangerenberatung@skf-essen.de
Eine Beratung per Telefon, E-Mail oder über die Online Beratung der Caritas ist weiterhin ebenfalls möglich.
https://beratung.caritas.de/schwangerschaftsberatung/registration?aid=534
Erreichbarkeit: montags bis freitags von 9:00h bis 15:00h
Eva Quenders